​​​​​​​CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist ein Konformitätszeichen für Erzeugnisse, die den technischen Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaft) gerecht werden und dadurch im europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden dürfen. Ein Hersteller, dessen Erzeugnisse der Kennzeichnungspflicht unterliegen, erklärt mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung gegenüber der Gewerbeaufsicht die Konformität mit allen für sein Produkt gültigen Vorschriften, insbesondere mit den bisher erlassenen CE-Kennzeichnungsrichtlinien.

Die Abkürzung CE steht dabei für „Communaute Europenne" (Europäische Gemeinschaft)'und wird auch als Symbol zur Aufbringung auf die Erzeugnisse verwendet. Die CE-Kennzeichnung erfüllt damit die Funktion eines EG-Freihandelszeichens, das den Behörden die Marktüberwachung erleichtern soll und Erzeugnisse ausweist, die den gemeinsamen Regeln entsprechen und die erforderlichen Prüfungen bestanden haben. Zu den Waren, die bereits kennzeichnungspflichtig sind, zählen u. a. einfache Druckbehälter, Spielzeug, Maschinen, Bauprodukte und Telekommunikationsendgeräte.


In den Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaft) sind für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Anforderungen an bestimmte Produktgruppen vereinbart. Diese Anforderungen beschreiben grundlegende Schutzziele für den Benutzer und Verbraucher hinsichtlich der technischen Sicherheit, des Gesundheits- sowie des Arbeits- und Umweltschutzes. Weiterhin ist in den Richtlinien geregelt, welche Verfahren anzuwenden sind, um die Übereinstimmung der Produktmerkmale mit den vorgeschriebenen Anforderungen nachzuweisen. Dieser Vorgang wird Konformitätsbewertung genannt.


Die Verfahren zur Konformitätsbewertung sind in ein System von Prüfbausteinen unterteilt, die als Module bezeichnet werden . Die Anforderungen der Module bewegen sich von einer einfachen Konformitätserklärung des Herstellers bis zu einem umfassenden, zugelassenen (zertifizierten) Qualitätsmanagementsystem. Welche der Module für den einzelnen Hersteller zutreffen, ist in den jeweiligen Richtlinien festgelegt und richtet sich u. a. nach der Produktart und den von dem Produkt ausgehenden Gefährdungen. Der Hersteller hat die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Modulen, um so auch ohne Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems arbeiten zu können.

In der Regel muss ein Produkt sowohl in der Entwicklungs- als auch in der Produktionsphase auf Konformität überprüft werden. Für einfache Produkte mit geringen Sicherheitsanforderungen reicht die Erklärung des Herstellers aus, damit dieser die CE-Kennzeichnung anbringen darf (Modul A).

Bei komplexen Erzeugnissen mit höheren Schutz- und Sicherheitsanforderungen muss eine der Europäischen Gemeinschaft gemeldete Prüfstelle (akkreditierte Zertifizierungsstelle) eingeschaltet werden (Module B bis H). Diese prüft die Konformitätserklärung des Herstellers und begutachtet das in den Modulen D, E und H geforderte Qualitätsmanagementsystem. Bei den Modulen Fund G, die kein zertifiziertes Qualltätsmanagementsystem voraussetzen, stellt die Prüfstelle eine Konformitätsbescheinigung aus. 

Modul A (Interne Fertigungskontrolle)

Der Hersteller gibt ohne Hinzuziehung Dritter eine Konformitätserklärung ab.


Modul B (Baumusterprüfung)

Der Hersteller lässt in der Entwicklungsphase eine Baumusterprüfung von einer anerkannten Prüfstelle durchführen. Die Module C bis F müssen zusätzlich angewendet werden.


Modul C (Konformität mit der Bauart)

Der Hersteller gibt aufgrund der Baumusterprüfung eine Konformitätserklärung ab.


Modul D (Qualitätssicherung Produktion)

Der Hersteller gibt aufgrund der Baumusterprüfung eine Konformitätserklärung ab und unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem für Produktion und Prüfung gemäß DIN EN ISO 9002:1994).


Modul E (Qualitätssicherung Produkt)

Der Hersteller gibt aufgrund der Baumusterprüfung eine Konformitätserklärung ab und unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem für Überwachung und Prüfung gemäß DIN EN ISO 9001.


Modul F (Prüfung der Produkte)

Der Hersteller lässt sein Produkt nach erfolgter Baumusterprüfung noch einer Typprüfung am fertigen Erzeugnis unterziehen.


Modul G (Einzelprüfung)

Der Hersteller lässt sein Produkt einer Typprüfung am fertigen Erzeugnis unterziehen.


Modul H (Umfassende Qualitätssicherung)

Der Hersteller erklärt die Konformität auf der Basis eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001.


Da ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem bei mehreren Modulen vorgeschrieben ist, kommt einer qualitätsgeführten Entwicklung und Produktion einige Bedeutung zu. Dennoch ist die CE-Kennzeichnung in erster Linie ein Behördenzeichen, das Richtlinienkonformität bescheinigt. Obwohl es vielfach durch den Verbraucher so angesehen wird, ist die CE-Kennzeichnung kein Qualitäts- oder Sicherheitszeichen.

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